
ESG-Lösungen via Jira & Confluence für nachhaltig erfolgreiche Unternehmen
ESG – Environmental, Social, Governance. Diese drei Schlagwörter verdeutlichen, wie breit das Thema Nachhaltigkeit im Bereich “Corporate Social Responsibility” (CSR) heute gedacht werden sollte.
In dieser Breite stehen die drei Buchstaben E,S und G für den vielleicht größten Megatrend unserer Zeit und eine fundamentale Transformation der Wirtschaft. Dabei hat sich ESG (zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) von einem Risiko- und Compliance-Thema hin zu einem Hebel der Wertgenerierung entwickelt.
Environment.
Reduktion der Auswirkungen des unternehmerischen Handels auf den Klimawandel
Schutz der natürlichen Ressourcen
Steigerung der Effizienz des Ressourceneinsatzes
Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft
Nutzung erneuerbarer Energien
Herstellung nachhaltiger Produkte
Einsatz nachhaltiger Technologien und Prozesse
Nachhaltiges Gebäudemanagement
Nachhaltiges Wasser-Management
Nachhaltige Mobilitäts- und Logistik-Konzepte
Social.
Beachtung der Menschenwürde und Einhaltung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte
Sichere und ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen
Nichtdiskriminierung
Diversity
Faire Behandlung und Bezahlung der Mitarbeitenden innerhalb der gesamten Lieferkette
Umfassende Angebote zur Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter
Verzicht auf eine Zusammenarbeit mit autoritären Regierungen
Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung - über die Kernleistung des Unternehmens hinaus
Fairer Umgang mit Kunden
Governance.
Veröffentlichung der relevanten Werte und Guidelines des Unternehmens
Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Regelwerke inklusive Regulatorik
Gesetzeskonforme Abführung von Steuern und sonstigen Abgaben
Transparente Dokumentation der Prozesse zur Steuerung und Kontrolle des Unternehmens
Vorliegen gut nachvollziehbarer Vergütungs- und Beförderungsrichtlinien
Umsetzung einer auf Transparenz ausgerichtete Kommunikation - nach innen und außen
Fairness im Wettbewerb
Unabhängige Kontrollorgane
ESG Beurteilung und Rating
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Klimawandel
Anpassungen an den Klimawandel
Klimaveränderung (CO2-Emissionen und Fußabdruck)
Natürliche Ressourcen
Biodiversität
Umwelt Management (Systeme, Ziele, Produkte & Effizienz)
Bodenverarmung, Erosion und Waldsterben
Verschmutzung, Abfall und Wertstoffe
Produktqualität & Sicherheit (Verpackung, saubere Technologie)
Giftstoffe
Elektromüll
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Humankapital
Gesundheits- und Sicherheitsstandards
Arbeitsrechte
Arbeitnehmerstabilität
Produkthaftung- und verantwortung
Produktqualität- und gesundheit
Produktsicheheit
Datenschutz- und Sicherheit
Stakeholdermanagement
Community Relations (Engagement, Analyse der Geschäftsauswirkungen)
Gesellschaftlicher Dialog
Politischer Dialog
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Unternehmensführung
Good Corporate Governance
Nachhaltige Innovationskultur
Qualität des Reportings unter ESG-Aspekten
Unternehmensverhalten
Ethik und Integrität und “Tone from the Top”
Anti-Korruption
Freier Wettbewerb
Reputation (Korruption & Bestechung)
Finanzierung, Accounting & Reporting
Sustainable Finance
ESG-Ratings & Indizes
NF-Reporting (EU Directive 2014/95/EU)
Anwendungsfälle
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ESG in der Lieferkette
Verankern Sie Ihre ESG-Strategie über Ihre gesamte Lieferkette hinweg
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ESG Reporting
ESG-Berichterstattung: Werte schaffen durch effektive Stakeholder-Kommunikation und Steuerungsmechanismen
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ESG Assurance
Das „G“ in ESG: Effektive Prozesse und Kontrollmechanismen für den langfristigen Unternehmenserhalt
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ESG in Recht und Steuern
Tax-Regulatorik umsetzen und antizipieren, nationale und internationale Gesetzgebung umsetzen und Risiken minimieren
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Diversity & Chancengleichheit
Diversity, Vergütung und mehr: Nachhaltigkeit im Bereich Personal- und Changemanagement in Ihrem Unternehmen
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Klimarisiko und Dekarbonisierung
Klimaschutz als Chance: CO2-Reduktion meistern, Resilienz steigern, Wirtschaftlichkeit sicherstellen
Was genau ist die EU Taxonomie?
Die EU-Taxonomie-Verordnung ist als Bestandteil des Green Deal im Juli 2020 in Kraft getreten. Die ursprüngliche Idee: Finanzmarktakteure sollen eine Richtschnur für die Nachhaltigkeitsbewertung erhalten, sodass die Transparenz wächst und im Ergebnis die Finanzierung klima- und umweltfreundlichen Wirtschaftens begünstigt wird.
Mit dem Beschluss des Green Deals in 2019 stellte die Europäische Union (EU) die Weichen für mehr Nachhaltigkeit bei Investitionen, zum Beispiel in Bereichen wie erneuerbaren Energien, Biodiversität oder Kreislaufwirtschaft. Das Ziel ist es, bis 2050 in der EU klimaneutral zu wirtschaften, wobei 2030 bereits eine Reduktion von 55% erzielt werden soll. Um diese Klimaziele zu erreichen, beinhaltet der Green Deal einen Investitionsplan von 1 Billion Euro über die nächsten 10 Jahre. Trotz dieser enormen Investitionssumme, ist die EU zur Erreichung der Pariser Klimaziele auf die Unterstützung der Privatwirtschaft angewiesen.
Um Wettbewerbsgleichheit und Rechtssicherheit für alle innerhalb der EU tätigen Unternehmen zu gewährleisten, wurden die EU Taxonomie Regulation und die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) implementiert. Beide Gesetze folgen der Zielsetzung des Green Deals und bauen auf folgende Eckpunkte:
Neuausrichtung von Kapitalströmen mit Fokus auf nachhaltige Investitionen
Etablierung von Nachhaltigkeit als Bestandteil des Risikomanagements
Förderung/Ermutigung zu langfristigen Investitionen und Wirtschaften
Dabei stehen folgende sechs Umweltziele im Fokus:
Klimaschutz
Anpassung an den Klimawandel
Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen
Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung
Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Die EU Taxonomie Verordnung beschreibt einen Rahmen um “grüne” oder “nachhaltige” Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der EU allgemeingültig zu klassifizieren. Zuvor bestand keine klare Definition von grüner, nachhaltiger oder umweltfreundlicher Tätigkeit. Durch die EU Taxonomie werden für den Begriff der Nachhaltigkeit nun klare Regeln und Rahmenbedingungen geschaffen, wann ein Unternehmen nachhaltig oder umweltfreundlich wirtschaftet.
Dadurch heben sich diese Unternehmen positiv von ihren Mitbewerbern ab und sollen damit von höheren Investitionen profitieren. Somit zielt die Gesetzgebung darauf ab, umweltfreundliches Wirtschaften und Technologien durch einen Investitionsfokus zu belohnen und zu fördern.
Um nach der EU Taxonomie Verordnung als nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit eingestuft zu werden, muss ein Unternehmen nicht nur einen Beitrag zu mindestens einem Umweltziel leisten, sondern darf auch gegen die anderen nicht verstoßen. Eine Tätigkeit, die darauf abzielt, das Klima zu schützen, aber gleichzeitig die Biodiversität negativ beeinflusst, kann somit nicht als als nachhaltig eingestuft werden. Die Einstufung der wirtschaftlichen Tätigkeit bezüglich Nachhaltigkeit orientiert sich dabei an folgenden vier Kriterien, die auf die zuvor genannten Umweltziele aufbauen:
Die wirtschaftliche Tätigkeit leistet einen Beitrag für mindestens eines der Umweltziele:
Die wirtschaftliche Tätigkeit schadet keinem der Umweltziele signifikant (does no significant harm DNSH)
Die wirtschaftliche Tätigkeit erfüllt ein Minimum and Sicherheitsstandards, zum Beispiel die UN Guiding Principles on Business and Human Rights, um einen negativen sozialen Einfluss zu vermeiden
Die wirtschaftliche Tätigkeit erfüllt die technischen Auswahlkriterien (Screening criteria) entwickelt von der EU Technical Expert Group
Das vierte Kriterium der EU Taxonomie bezieht sich dabei auf eine technische Lösung für eine Verringerung der Emissionen und basiert auf einem Entwurf der Technical Expert Group aus dem Jahr 2020. Im April 2021 sind bereits erste Details in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel erschienen. Für die verbleibenden Umweltziele wird eine weitere Detaillierung im Laufe diesen Jahres erwartet (2021). Die Details sollen dann in regelmäßigen Abständen angepasst werden, um dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen.
Für wen wird die EU Taxonomie wann in welcher Form verpflichtend?
Die Nachhaltigkeit der gesamten Geschäftstätigkeit eines jeden Unternehmens muss ab Ende 2021 jährlich berichtet werden, in der Regel als Teil des Sustainability Reports oder Annual Reports. Das gilt für alle Unternehmen, die Finanzprodukte in der EU vertreiben und auch für große Unternehmen (>500 Mitarbeitende), welche unter die nicht-finanzielle Berichterstattung (non-financial reporting directive NFRD) fallen. Dabei muss jeweils der EU Taxonomie-konforme Anteil des Umsatzes, der Investitionsausgaben (CapEx) und des Betriebsaufwands (OpEx) für das Unternehmen berichtet werden. Es wird erwartet, dass die Anzahl an betroffenen Unternehmen zukünftig stark steigen wird.
Quellen:
